Dehortatorium

Dehortatorium
De|hor|ta|to|ri|um
das; -s, ...ien [...i̯ən]
<zu lat. dehortatorius »abmahnend« (dies zu dehortari, vgl. ↑dehortieren) u. ↑...ium>:
1. (lat. Rechtsspr.) das Abraten, Anweisung eines Krieg führenden Staates an seine im Feindesland lebenden Untertanen, sich nicht mit dem Feind einzulassen.
2. (nur Plur.) svw. ↑Avokatorien.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Dehortatorĭum — (lat.), Abratung, Abmahnung; im Völkerrechte das Verbot, das nach Eröffnung des Kriegszustandes ein Staat an seine im Feindesland befindlichen Untertanen erläßt, sich mit dem Feind in Verbindungen einzulassen. Vgl. auch avocatorium und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Abberufung — (Avocatio), 1) die Aufforderung eines Auftraggebers an seinen Bevollmächtigten, den Ort seiner Wirksamkeit zu verlassen u. in sein Land zurückzukehren. Die A. geschieht bes. an Gesandte (s.d.). Auch 2) die Zurückrufung der Unterthanen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dehortiren — (v. lat.), abmahnen; daher Dehortation, Abmahnung; Dehortatorium, Abmahnungsschreiben, s. u. Abberufung 2); Dehortatorisch, abmahnend …   Pierer's Universal-Lexikon

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