Dotalsystem

Dotalsystem
Do|tal|sys|tem
das; -s
<zu lat. dotalis »zur Mitgift gehörig« u. ↑System>
System des ehelichen Güterrechts im röm. Recht, nach dem das Vermögen der Frau nach der Hochzeit in das des Mannes übergeht;
vgl. ↑Dos.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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