Akzessorietät

Akzessorietät
Ak|zes|so|ri|e|tät
[...ri̯e...] die; -, -en:
1. (ohne Plur.)
a) Zugänglichkeit;
b) Zulassbarkeit.
2. Abhängigkeit des Nebenrechtes von dem zugehörigen Hauptrecht (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Akzessorietät — (Adjektiv: akzessorisch, von lat. accedere „hinzutreten ) ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Akzessorietät im Kreditwesen… …   Deutsch Wikipedia

  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät 〈[ rie ] f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Abhängigkeit des Nebenrechts von einem Hauptrecht [→ akzessorisch] * * * Ak|zes|so|ri|e|tät, die; , en (Rechtsspr.): Abhängigkeit eines Rechts von einem anderen …   Universal-Lexikon

  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät 〈[ ri:e ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Zugänglichkeit 2. Zulassbarkeit 3. 〈Rechtsw.〉 die Abhängigkeit des Nebenrechts von einem Hauptrecht [Etym.: → akzessorisch] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Akzessorietät — Abhängigkeit eines Nebenrechts vom Bestand eines anderen zugrunde liegenden Hauptrechts, z.B. Abhängigkeit der ⇡ Hypothek, des ⇡ Pfandrechts und der Verpflichtung aus ⇡ Bürgschaft von der zu sichernden Forderung …   Lexikon der Economics

  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät, die; , en (Rechtswissenschaft Abhängigkeit des Nebenrechtes von dem zugehörigen Hauptrecht) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Faustpfand — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Inkonnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Konnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

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