Fautfracht

Fautfracht
Faut|fracht
die; -
<zu fr. faux »falsch«, dies aus lat. falsus>:
a) abmachungswidrig nicht genutzter [Schiffs]frachtraum;
b) Abstandssumme, die ein Befrachter an eine Spedition od. Reederei bei Rücktritt vom Frachtvertrag zahlen muss

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fautfracht — Fautfracht, Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern hat, wenn der Befrachter die Frachtgüter nicht zu der contractlichen Zeit an Bord besorgt hat u. das Schiff ohne dieselben abfahren muß; sie beträgt gewöhnlich das Ganze der bedungenen Fracht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fautfracht — (franz.Faux fret, engl.Dead freight), die einem Schiffer zustehende Vergütung, wenn der Befrachter die bedungene Ladung nicht oder nicht ganz liefert. Nach § 580 des Handelsgesetzbuches kann der Befrachter vor dem Antritt der Reise von dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fautfracht — (frz. faute de fret, »mangels Fracht«), Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern berechtigt ist, wenn die Befrachter die bedungene Ladung nicht oder nicht vollständig liefern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Fautfracht —   [zu französisch faux fret »falsche Fracht«], Seehandelsrecht: Vergütung, die dem Schiffer zusteht, wenn der Befrachter vom Vertrag zurücktritt (§ 580 HGB); beträgt die Hälfte der vereinbarten Fracht.   * * * Faut|fracht, die [zu frz. faux fret …   Universal-Lexikon

  • Fautfracht — Die Fautfracht (auch Fehlfracht) ist im Frachtrecht/ Transportrecht, eine Entschädigung bzw. ein Reuegeld des Auftraggebers (im innerdeutschen Frachtrecht: Absender; im Seehandelsrecht: Befrachter) an den Frachtführer (im Seehandelsrecht:… …   Deutsch Wikipedia

  • Fautfracht — Faut|fracht <französisch; deutsch> (Verkehrswesen abmachungswidrig nicht genutzter Frachtraum; Summe, die beim Rücktritt vom Frachtvertrag zu zahlen ist) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Frachtgeschäft — Frachtgeschäft, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, die Beförderung von Gütern auszuführen; im Seehandel (s. unten 11) spricht man auch von einem F. zur Beförderung von Personen. Man unterscheidet… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frachtvertrag — Ein Frachtvertrag (in Rechtsprechung und Praxis synonym auch Beförderungsvertrag genannt) ist ein spezieller Beförderungsvertrag über den Transport von Waren oder Gütern. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Rahmenregelungen 2 Nationale Regelungen …   Deutsch Wikipedia

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fracht — (fr. Fret, im Mittelmeere Nolis, engl. Freight), 1) die Ladung, welche ein Frachtfahrer, d.h. Jemand, der aus dem Transport von Waaren[451] (Frachtgut) zu Lande u. auf Flüssen em Geschäft macht, od. ein Frachtschiffer, d.h. Jemand, der Waaren… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”