Ableugnung

Ableugnung
Ableugnung

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Ableugnung einer Urkunde — Ableugnung einer Urkunde, s. Urkundenbeweis …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ableugnung — Ạb|leug|nung, die; , en: das Ableugnen. * * * Ạb|leug|nung, die; , en: das Ableugnen …   Universal-Lexikon

  • Ableugnung — Ạb|leug|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Diffession — (lat.), die »Ableugnung« der Echtheit einer Privaturkunde. Nach früherm Zivilprozeßrecht konnte derjenige, der sich auf die Urkunde berief, von der Partei, die deren Echtheit bestritt, die eidliche Ableugnung, den sogen. Diffessionseid… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dementi — Das Dementi (aus dem französischen démentir[1]) ist eine Ableugnung, ein Widerruf oder eine Richtigstellung von persönlichen, öffentlichen oder amtlichen Meldungen. Dementis spielen dort eine wichtige Rolle, wo Gerüchte einen Einfluss auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Theorie des Partisanen — Carl Schmitt mit seiner Schulklasse im Jahre 1904 Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen ist der Titel einer 1963 erschienenen Veröffentlichung des deutschen Staatsrechtlers und politischen Philosophen Carl Schmitt …   Deutsch Wikipedia

  • Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Disclamiren — (v. lat.), ver , ableugnen; daher Disclamation, bes. die dolose Ableugnung der Lehnsverbindung od. Lehnsqualität …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erziehung — Erziehung, die absichtliche u. zweckmäßige Einwirkung Erwachsener auf Kinder, um die Anlagen u. Fähigkeiten derselben durch naturgemäße harmonische Entwickelung dahin auszubilden, daß sie ihre Vervollkommnung selbständig fortzusetzen vermögen.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dementi — (franz., spr. mangtī), Lügennachweis, Ableugnung, Widerruf; Behauptungen ein D. entgegensetzen, sie für erlogen erklären; jemand ein D. geben, ihn der Unwahrheit zeihen, Lügen strafen; sich ein D. geben, sich in Widerspruch verwickeln.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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