Gerichtskosten

Gerichtskosten
Gerichtskosten

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gerichtskosten — Gerichtskosten …   Deutsch Wörterbuch

  • Gerichtskosten — erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Höhe 2 Siehe 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtskosten — Gerichtskosten, Gerichtsgebühren, öffentlich rechtliche Abgaben, welche für Gewährung der Rechtspflege erhoben werden. In Deutschland geregelt durch das Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878, abgeändert durch Gesetz vom 29. Juni 1881; neue… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gerichtskosten — Ge|rịchts|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 Kosten für das Inanspruchnehmen des Gerichts * * * Ge|rịchts|kos|ten <Pl.>: in einem Gerichtsverfahren anfallende Kosten. * * * Gerichtskosten,   Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die …   Universal-Lexikon

  • Gerichtskosten — die Gerichtskosten (Aufbaustufe) Gebühren, die für die Tätigkeit des Gerichts erhoben werden Beispiel: Die Gerichtskosten wurden den Beklagten auferlegt …   Extremes Deutsch

  • Gerichtskosten — Ge·rịchts·kos·ten die; Pl; die (Geld)Summe, die ein Prozess (vor ↑Gericht1 (1)) kostet <die Gerichtskosten tragen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gerichtskosten, die — Die Gerichtskosten, sing. inus. die Unkosten, welche durch gerichtliches Verfahren den Parteyen, oder einer derselben verursacht werden …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gerichtskosten — die durch die Prozessführung einer oder beider Parteien dem Gericht gegenüber entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen. 1. Kosten: ⇡ Prozesskosten. 2. Gebühren: Für die Gebühren gilt nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) i.d.F. vom 15.12.1975… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtskosten — Gerichtskostenpl PreiseaufderSpeisekarte.Gericht=Mahlzeit.ScherzhaftgekreuztmitdenGebühren,dieandieGerichtskasseabzuführensind.1920ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”