Gesamtgläubiger

Gesamtgläubiger
Gesamtgläubiger

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Gesamtgläubiger — Die Gesamtgläubigerschaft ist eine mögliche Konstellation der Inhaberschaft eines Anspruchs durch mehrere Gläubiger. Andere, alternative Erscheinungsformen sind Teilgläubiger und Mitgläubiger. In Deutschland ist die Gesamtgläubigerschaft in… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtgläubiger — Ge|sạmt|gläu|bi|ger 〈m. 3〉 mehrere Gläubiger, die gemeinsam eine Schuld zu fordern haben; Sy Korrealgläubiger …   Universal-Lexikon

  • Gesamtgläubiger — mehrere Gläubiger, von denen jeder von dem Schuldner die Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu erbringen braucht. Der Schuldner darf nach seinem Belieben an einen der Gläubiger leisten (§ 428 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Bankkonto — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Bankkonto (von Italienisch conto: Rechnung, Konto, Zahlung) ist die umgangssprachliche Sammelbezeichnung für alle… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapierdepot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen das Konto, über welches ausschließlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtschuldner — heißen mehrere Schuldner, wenn sie eine Leistung in der Weise schulden, daß jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern darf. Jedoch steht es dem Gläubiger frei, die Leistung nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontoplünderung — Unter Kontoplünderung werden verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Bankkonten zusammengefasst, bei denen der Täter ohne Kenntnis oder Billigung des Kontoinhabers unberechtigt über vorhandene Guthaben ganz oder teilweise verfügt oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtschuld — Ge|sạmt|schuld 〈f. 20〉 1. 〈allg.〉 gesamte Schuld 2. 〈Rechtsw.〉 Verpflichtung, dass ein einzelner von mehreren Schuldnern einem Gläubiger gegenüber die gesamte geschuldete Leistung zu erbringen hat, wenn der Gläubiger dies verlangt * * *… …   Universal-Lexikon

  • Korrealgläubiger — Kor|re|al|gläu|bi|ger 〈m. 3〉 = Gesamtgläubiger [<zu lat. correus „Mitschuldiger“ <con... „zusammen mit ...“ + reus „schuldig“] …   Universal-Lexikon

  • oder-Konto — oder Konto,   Bankkonto, das von mehreren Kontoinhabern in der Form gemeinschaftlich geführt wird, dass jedem Kontomitinhaber ein alleiniges, uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Gesamtguthaben zusteht, unabhängig davon, aus wessen Mitteln… …   Universal-Lexikon

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