Kollektivvertrag

Kollektivvertrag
Kol|lek|tiv|ver|trag
der; -[e]s, ...verträge
<zu ↑kollektiv>:
1. Vertrag zwischen Gewerkschaften u. Arbeitgeberverbänden zur gemeinsamen Regelung der arbeitsrechtlichen Probleme zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer (Tarifvertrag).
2. Vertrag zwischen mehreren Staaten (Völkerrecht).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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