Konterbande

Konterbande
Kon|ter|ban|de
die; -
<aus fr. contrebande »Schleichhandel, Schmuggelware«, dies aus it. contrabbando zu contra bando »gegen die Verordnung«>:
1. für eine Krieg führende Macht bestimmte kriegswichtige Güter, die verbotenerweise von neutralen Schiffen mitgeführt werden.
2. Schmuggelware.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Konterbande — (franz.), abzuleiten von dem spätlateinischen contra bandum oder bannum (»gegen das Verbot«), im Zollwesen die Ein oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für die verbotene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konterbande — (frz.), alle Gegenstände, die verbotswidrig oder mit Hinterziehung des Zolls in ein Land ein oder aus einem Lande ausgeführt werden und deshalb der Wegnahme unterliegen. Kriegs K., unmittelbare Kriegsbedürfnisse, die einem kriegführenden Staate… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konterbande — Konterbande,die:⇨Schmuggelware …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Konterbande — Sf Schleichhandel, Schmuggelware per. Wortschatz fach. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus it. contrabbando m. Schmuggel , eigentlich entgegen der Bekanntmachung (it. contra gegen und it. bando Erlaß ), häufig in der frz. Form contrebande… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konterbande — Mit Konterbande, in älteren Texten Kontrebande, wird der Schleichhandel bzw. der Schmuggel auf dem Seeweg bezeichnet, wobei die geschmuggelten Güter vorwiegend für den Krieg von Nutzen waren und an eine der kriegführenden Parteien geliefert… …   Deutsch Wikipedia

  • Konterbande — Schmuggel; Pascherei (umgangssprachlich); Schmuggelei; Schleichhandel; Schmuggelware; heiße Ware (umgangssprachlich); Bannware; Schleichware * * * Kọn|ter|ban|de 〈f. 19; unz.〉 1. Sch …   Universal-Lexikon

  • Konterbande — (franzosisch), Banngut (Bannware), 1. allgemein: Schmuggelware. 2. Volkerrecht: kriegswichtige Guter, deren Zufuhr zu einem Krieg fuhrenden Staat von dessen Kriegsgegner verboten wurde …   Maritimes Wörterbuch

  • Konterbande — Kọn|ter|ban|de 〈f.; Gen.: , Pl.: n〉 1. 〈urspr.〉 Schmuggelware 2. 〈Völkerrecht〉 kriegswichtige Ware, die neutrale Staaten nicht in Krieg führende Staaten einführen dürfen [Etym.: <frz. contrebande »Schleichhandel, Schmuggel(ware)«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konterbande — Kọn|ter|ban|de, die; (veraltet für Schmuggelware) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kontrebande — Mit Konterbande, in älteren Texten Kontrebande, wird der Schleichhandel bzw. der Schmuggel auf dem Seeweg bezeichnet, wobei die geschmuggelten Güter vorwiegend für den Krieg von Nutzen waren und an eine der kriegführenden Parteien geliefert… …   Deutsch Wikipedia

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