Organtheorie

Organtheorie
Or|gan|the|o|rie
die; -: steuerrechtliches Prinzip, nach dem eine Gesellschaft als unselbstständig gilt, wenn sie in ein anderes Unternehmen eingegliedert u. dessen Willen unterworfen ist (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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