Rektawechsel

Rektawechsel
Rek|ta|wech|sel
der; -s, -
<zu lat. recta (via), vgl. ↑Rektaindossament>
Wechsel, der eine Rektaklausel enthält u. deshalb nicht übertragbar ist.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Rektawechsel — Rektawechsel, ein Wechsel, in welchem der Aussteller die Übertragung (Indossierung) durch die sog. Rektaklausel (»nicht an Order«, »ohne Begebung«, »ohne Abtretung«) verboten hat, so daß der Wechsel nicht indossabel und kein Orderpapier ist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rektawechsel — Rẹk|ta|wech|sel 〈[ ks ] m. 5〉 Wechsel mit Rektaklausel [→ Rektaklausel] * * * Rẹk|ta|wech|sel, der; s, (Bankw.): auf den Namen des Inhabers bzw. der Inhaberin ausgestellter Wechsel. * * * Rẹk|ta|wech|sel, der; s, (Bankw.): auf den Namen des… …   Universal-Lexikon

  • Rektawechsel — Rẹk|ta|wech|sel 〈m.; Gen.: s, Pl.: ; Wirtsch.〉 Wechsel mit Rektaklausel …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Rektawechsel — ⇡ Wechsel mit ⇡ Rektaklausel. Er kann nicht durch Indossament, sondern nur durch bürgerlich rechtliche Abtretung des Anspruchs übertragen werden (Art. 11 II WG), wodurch seine Weitergabe sehr erschwert ist. Er wird von Kreditinstituten… …   Lexikon der Economics

  • Rektawechsel — Rẹk|ta|wech|sel (Bankwesen auf den Namen des Inhabers ausgestellter Wechsel) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Namenspapier — Namenspapiere (früher Rektapapiere; vom lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Orderpapier — Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Orderpapiere — sind solche Wertpapiere, die eine namentlich bezeichnete Person als berechtigt ausweisen, das im Papier verbriefte Recht geltend zu machen. Berechtigt ist derjenige, der zuerst namentlich auf der Urkunde bezeichnet ist oder der durch die Order… …   Deutsch Wikipedia

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