ausbürgern

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Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • ausbürgern — ↑ Bürger …   Das Herkunftswörterbuch

  • ausbürgern — V. (Oberstufe) jmdm. die Staatsangehörigkeit entziehen Beispiel: Tausende Menschen in Syrien wurden vom Regime verfolgt, ausgebürgert und ins Exil getrieben …   Extremes Deutsch

  • ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… …   Universal-Lexikon

  • ausbürgern — abschieben, aussiedeln, ausweisen, denaturalisieren, [des Landes] verweisen, entnationalisieren, umsiedeln, verbannen, vertreiben; (bildungsspr.): exilieren; (Politik, Rechtsspr.): expatriieren. * * * ausbürgern:ausweisen(I,1) ausbürgernausweisen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • ausbürgern — aus·bür·gern; bürgerte aus, hat ausgebürgert; [Vt] jemanden ausbürgern jemandem die Staatsbürgerschaft nehmen ↔ einbürgern || hierzu Aus·bür·ge·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausbürgern — aus|bür|gern; ich bürgere aus …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ausburger — oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise …   Deutsch Wikipedia

  • Ausbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …   Deutsch Wikipedia

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