Vormerkung

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Nota

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Vormerkung — Vormerkung, eine Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs auf Erneuerung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormerkung — Vorausbuchung; Vorbestellung; Reservierung * * * Vor|mer|kung 〈f. 20〉 1. das Vormerken 2. das Vorgemerktwerden 3. Entgegennahme einer Bestellung, eines Auftrags 4. vorläufige Eintragung in das Grundbuch * * * Vor|mer|kung, die; , en: a) das… …   Universal-Lexikon

  • Vormerkung — 1. Begriff: Vorläufige Eintragung im ⇡ Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883 888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Vormerkung — Vor|mer|kung (auch für vorläufige Eintragung ins Grundbuch) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Löschungsvormerkung — ⇡ Vormerkung im ⇡ Grundbuch, die die künftige ⇡ Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren ⇡ Hypothek bei Rückzahlung) sichert. Vgl. auch ⇡ Löschungsanspruch …   Lexikon der Economics

  • Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

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