Widerruf

Widerruf
Widerruf

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Widerruf — bezeichnet die Zurücknahme einer früher gemachten Aussage durch Behauptung des Gegenteils, insbesondere als Ausübung des Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. die eines Testaments oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von einer bestimmten, vorher abgegebenen Äußerung (Behauptung, Zusage, Mitteilung etc.) abstehe. Er ist ein erzwungener, wenn man durch äußere Mittel dazu genötigt, ein freiwilliger, wenn er bloß aus innern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Widerruf — Widerruf, 1) eines Rechtsgeschäftes, Schenkung, Testament, Eheversprechen; 2) einer Ehrenbeleidigung, freiwillig od. zufolge Urtheil; 3) der Aussagen und Geständnisse im Strafproceß, wobei aber sorgfältig die Glaubwürdigkeit der frühern od.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Widerruf — Widerrufung; Gegenerklärung; Rückzug; Abbestellung; Aufhebung; Beendigung; Zurücknahme; Erlass; Auflösung * * * Wi|der|ruf [ vi:dɐru:f], der; [e]s, e: Zurücknahme einer Aussage, Erlaubnis …   Universal-Lexikon

  • Widerruf — Dementi, Widerrufung, Zurücknahme; (bildungsspr.): Revokation. • Widerruf auf Widerruf bis auf Weiteres, vorläufig; (schweiz.): auf Zusehen hin; (ugs.): erst mal. * * * Widerruf,der:1.〈dasZurücknehmeneinerErklärung〉Zurücknahme·Dementi·Revokation·G… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Widerruf — der Widerruf, e (Mittelstufe) das Rückgängigmachen einer Erlaubnis oder eines Vertrags Beispiel: Diese Genehmigung ist bis auf Widerruf gültig …   Extremes Deutsch

  • Widerruf — Wi̲·der·ruf der; eine Erklärung, dass das, was man behauptet, erlaubt oder versprochen hat, nicht mehr gültig ist || ID bis auf Widerruf gestattet so lange erlaubt, bis das Gegenteil bekannt gemacht wird || hierzu wi̲·der·ruf·lich Adj …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Widerruf — I. Handelsrecht:Einseitige, formfreie empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, gerichtet auf Aufhebung eines Rechtsverhältnisses oder Beendigung einer Rechtswirkung: (1) W. der Vollmacht jederzeit zulässig, sofern nicht abweichende Vereinbarung… …   Lexikon der Economics

  • Widerruf — wider, wieder: Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i t‹e›ro »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl… …   Das Herkunftswörterbuch

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